Vorsicht ist besser als Nachsicht

Informieren Sie sich vor dem Ofen-Kauf über die wichtigsten Regelungen

Aussuchen, Kaufen, Anschließen … so einfach sieht der Weg zum Ofen und Holzherd nur auf den ersten Blick aus. Denn beim Ofenkauf gibt es viele gesetzliche Bestimmungen zu beachten:

  • Sicherheitsbestimmungen für Anschluss und Aufstellung
  • Deutschlandweite Gesetze und regionale Verbrennungsverbote

Der wichtigste Ansprechpartner: Ihr Schornsteinfeger

An einer Person führt beim Kauf kein Weg vorbei: Am Kaminkehrer. Daher sollten Sie bereits vor dem Kauf ein Gespräch mit ihm führen. Er gibt Ihnen wichtige Hinweise:

  • Zu aktuellen Gesetzen in Ihrer Region
  • Zu den wichtigen Sicherheitsbestimmung
  • Messung und Beurteilung Ihres Kamins

Für das persönliche Gespräch drucken Sie sich am besten bereits vorab das technische Datenblatt zum Ofen aus.

Ein erster Überblick

Sie können sich aber bereits vorab über die wichtigsten Vorschriften informieren. Wir verschaffen Ihnen einen kurzen Überblick über die wichtigsten Bestimmungen.*

Ist mein Schornstein geeignet?

Der Schornstein ist maßgeblich für einen einwandfreien Betrieb Ihres Ofens. Er muss bestimmte Grundvoraussetzungen erfüllen und vom Schornsteinfeger freigegeben sein.

Der Kamin muss mindestens 4m Höhe aufweisen.

Sollen mehrere Öfen angeschlossen werden, sind sogar 5 m erforderlich. Ist am Kamin eine Zentralheizung mit Gebläseunterstützung angeschlossen, darf kein Holzofen oder Holzherd angeschlossen werden.

Aber: Die Höhe alleine sagt nichts über den dort herrschenden Förderdruck aus. Der Förderdruck ist entscheidend für den einwandfreien Betrieb Ihres Ofens.

Der notwendige Förderdruck unterscheidet sich von Ofen zu Ofen. Die meisten Öfen und Holzherde benötigen 12 Pascal. Ob Ihr Kamin diesen Förderdruck aufweist, sollte vor dem Kauf durch den Schornsteinfeger kontrolliert werden.

Vor der Installation muss zusätzlich eine Schornsteinberechnung nach EN13384 erfolgen. Die Schornsteinberechnung erfolgt durch Ihren Kaminkehrer oder Kaminbauer.

Für die Schornstein-Querschnittsberechnung werden die so genannten Abgastrippelwerte benötigt:

  • Notwendiger Förderdruck
  • Abgastemperatur
  • Abgasmassenstrom

Sie finden diese Angaben auf den technischen Datenblättern oder den Bedienungsanleitungen.

Darf ich mehrere Öfen anschließen? Mehfachbelegung und Bauart 1

Bei einer Mehrfachbelegung ist zwingend die Freigabe des Schornsteinfegers einzuholen.

Grundsätzlich gilt:

  • Der Kamin muss mindestens 5 m hoch sein
  • Es dürfen maximal 3 Feuerstätten pro Kamin betrieben werden
  • Die maximale Belastbarkeit des Schornsteins darf nicht überschritten werden
  • Eine Gemischtbelegung Holzofen/Holzherd und Pelletofen mit Gebläseunterstützung ist nicht erlaubt
  • Sollen mehrere Pelletöfen angeschlossen werden, müssen alle Öfen die gleiche Leistung und Gebläse-Drehzahl aufweisen

Was ist eigentlich die Bauart 1?

Im Zusammenhang mit dem Thema Mehrfachbelegung kursiert dieser Begriff immer wieder durch die Landschaft. Bauart 1  bezeichnete nach alter DIN Norm Kaminöfen, die selbstschließende Heiztüren haben. Ab einer bestimmten Türgröße mussten die Heiztüren mit entsprechender Feder ausgestattet werden.

Die alte DIN-Norm wurde mittlerweile durch die europäische EN Norm abgelöst. Das Thema wird dort nicht mehr erwähnt. Dennoch greifen auch heute noch viele auf die alte Norm zurück, wenn es um das Thema Mehrfachbelegung geht.

Wir haben bei allen Geräten, die die Türgröße nach DIN Norm überschreiten, weiter Türfedern im Einsatz. Alle unsere Öfen sind daher für die Mehrfachbelegung auch nach alter Norm zugelassen.

Wie groß muss mein Aufstellraum sein?

Da Kaminöfen die Luft für den Verbrennungsvorgang aus dem Raum entnehmen, muss der Aufstellraum eine bestimmte Mindestgröße haben.

Als Faustformel gilt hier 4 m³ Raum pro kW-Leistung. D.h. für einen 8 kW-Kaminofen sollte der Aufstellraum mindestens 32 m³ groß sein. Bei einer durchschnittlichen Raumhöhe von 2,30m entspricht dies ca. 14m² Mindestraumgröße.

Ist der Raum kleiner, muss unbedingt der Schornsteinfeger hinzugezogen werden, um den so genannten Luftverbund zu klären.

Welche Sicherheitsabstände muss ich einhalten?

Sicherheitsabstände müssen grundsätzlich nur zu brennbarem Material eingehalten werden. Brennbare Bauteile wären beispielsweise Möbel aus Holz, Polster oder Kunststoff, Holzvertäfelungen, Tapeten, Vorhänge, Steckdosen usw.

Sind Mauerwerk und Gegenstände nicht brennbar, brauchen Sie keine Sicherheitsabstände einhalten.

Sicherheitsabstände müssen bei allen Kaminöfen, Werkstattöfen, Pelletöfen und Holzhrerden seitlich (A), nach hinten (B) und im Stahlungsbereich (C) eingehalten werden.

Die Abstände unterscheiden sich von Ofen zu Ofen.  Die Angaben finden Sie auf unseren technischen Datenblättern und in den Bedienungsanleitungen.

Der Abstand nach vorne lässt sich reduzieren (D), wenn Sie am brennbaren Bauteil einen belüfteten Strahlungsschutz anbringen.

Sicherheitsabstände

 

Bei unseren Herden können Sie die seitlichen Abstände durch unsere Brandschutzeinheiten reduzieren. Die Abstandsverbindungen sind in 5,5 oder 11 cm erhältlich. Sie werden zwischen Holzherd und Küchenzeile geschoben und isolieren die Küchenkästen. Unsere Brandschutzeinheiten sind mit den jeweiligen Holzherden geprüft und zugelassen.

Zusätzlich müssen Sie bei unseren Herden oberhalb der Platte Abstände einhalten. Auch zu brennbaren Oberschränken seitlich muss ein Sicherheitsabstand eingehalten werden.

Der Boden unter und um das Gerät

Auch der Boden um Öfen und Herde muss brandsicher sein. Diese Regelung gilt  nur für brennbaren Boden wie Teppich, Holz, PVC oder Kork. Haben Sie einen Fliesen- oder einen Steinfußboden müssen Sie keine zusätzlichen Sicherheitsvorkehrungen treffen.

Die Bodenplatte muss von der Feuerraumöffnung (nicht vom gesamten Korpus) seitlich 30 cm (E) und nach vorne 50 cm abdecken.

Sicherheitsabstände

Dunstabzughaube und Lüftungsanlage - Was ist zu tun?

Wenn Sie in Ihrem Haus eine mechanische Be- und Entlüftungsanlage betreiben, brauchen Sie entweder einen raumluftunabhängigen Ofen oder installieren eine Drucküberwachung. Mehr zu diesem Thema finden Sie unter dem Punkt DIBT-Prüfung.

Ist in Ihrer Küche eine Dunstabzugshaube mit Abluft ist die kostengünstigste Lösung ein Fenster-Kontakt-Schalter. Maßnahmen müssen Sie aber nur ergreifen, wenn der der Ofen im gleichen Raum steht.

Umweltauflagen und gesetzliche Bestimmungen

Bitte informieren Sie sich vor dem Kauf über gesetzliche Regelungen bei Ihnen vor Ort.

Grundsätzlich gilt in Deutschland seit dem 1.1.2015 die zweite Stufe der 1.Bundesimmissionsschutzverordnung, kurz BImSchV. Alle Kamin-, Werkstatt-, Pelletöfen und Holzherde müssen die dort festgesetzten Grenzwerte einhalten. Nur dann ist ein Neuanschluss möglich. Gerade beim Gebrauchtofen-Kauf besteht die Gefahr, dass das Schnäppchen nicht mehr den gesetzlichen Bestimmungen entspricht.

In Österreich gilt die 15aB-Vg, in der Schweiz die LRV. Auch sie legen entsprechende Grenzwerte für Kaminöfen fest. Alle wichtigen Details zur rechtlichen Situation haben wir ausführlich in einem eigenen Kapitel behandelt.